Finanzierung
Die Schüler unserer Bildungseinrichtung erhalten während ihrer Schulzeit an der HOGA Schloss Albrechtsberg keine Ausbildungsvergütung, wie in einer betrieblichen Ausbildung. Dies bezieht sich auf alle angebotenen Schularten.
Jedoch gibt es verschiedenen Möglichkeiten die entstehenden Kosten (Schulgeld, Miete, Fahrtkosten etc.) zu decken. Auf einige Möglichkeiten möchten wir Sie an dieser Stelle hinweisen.
Einkommenssteuererklärung:
Grundsätzlich ist das jährliche Schulgeld bei der Einkommenssteuererklärung der Erziehungsberechtigten absetzbar.
Kindergeld:
Weiterhin besteht der Anspruch auf Kindergeld auch nach dem 18. Lebensjahr, solange sich das Kind in der Aus- bzw. Weiterbildung an unserer Schule befindet bis max. zum 25. Lebensjahr.
(Nähere erhalten Sie auf http://www.familienkasse.de/)
Bafög/Bildungskredit:
Die Aus- und Weiterbildungen an der HOGA sind förderfähig gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Aus diesem Grund kann ein Antrag auf "Schüler-Bafög" (Aus- und Weiterbildung), "Meister-Bafög (nur bei Weiterbildung) bzw. "Bildungskredit" (Aus- und Weiterbildung) gestellt werden.
Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen sind die entsprechenden Ämter.
Nähere Informationen, Voraussetzungen und Verfahrensweisen erhalten Sie auf den offiziellen Internetseiten:
"Schüler"-Bafög: | |
"Meister"-Bafög: | |
Bildungskredit: |
Schulgeldbefreiung:
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Schulgeldbefreiung gestellt werden. Dieser ist direkt an der HOGA schriftlich einzureichen.
Erstattung von Schülerbeförderungskosten:
Auf Antrag können anteilig Schülerbeförderungskosten (Fahrtkosten) erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier >>>
Ermäßigungen:
Durch den Status "Schüler", den man während der Aus- und Weiterbildung an der HOGA hat, werden vorallem im Freizeitbereich viele Möglichkeiten mit ermäßigten Preisen (z.B. Eintritts- und Fahrkarten) geboten.














































