Schülerbeförderungskosten
Liebe Eltern und Schüler,
wie auch an staatlichen Schulen, können Schüler/innen der HOGA Schloss Albrechtsberg eine „Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten“ beantragen.
Grundlage hierfür bildet die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (Satzung Schülerbeförderungskosten-Erstattung) vom 17. Juli 1997 - veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 32/97 vom 07.08.97, geändert in Nr. 42a/01 vom 18.10.01 und in Nr. 08/06 vom 23.02.06.
In dieser Satzung sind alle Voraussetzungen und Verfahrensweisen zur Antragstellung und Auszahlung festgelegt.
Die HOGA Schloss Albrechtsberg führt das Antrags- und Auszahlungsverfahren im Auftrag des Schulverwaltungsamtes Dresden aus, d. h. das alle Anträge über die HOGA erhältlich sind bzw. auch wieder bei der HOGA abzugeben sind.
Ansprechpartner ist Frau Wiedemann
Büro: Bautzner Strasse 130
Telefon: 0351 / 898 55 47,
Fax: 0351 / 898 55 49
Email: tinawiedemann@hoga-schloss-albrechtsberg.de
Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren, möchten wir Ihnen nachfolgend einige Hinweise zu der Thematik „Schülerbeförderungskosten“ geben.
(Alle Paragrafen beziehen sich auf die o. g. Satzung)
Voraussetzungen:
- Schulpflichtige Schüler bzw. deren Sorgerechtsinhaber (gemäß § 2 Absatz 1)
- Wohnsitz im Freistaat Sachsen (gemäß § 2 Absatz 1)
- kein eigenes Einkommen des Schülers, auch kein Darlehen nach dem Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz oder Arbeitsförderungsgesetz (gemäß § 2 Absatz 3)
- Mindestentfernung:
- 2,0 km bei Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 (§ 4 Absatz 1a),
- 3,5 km bei Schülern ab Klassenstufe 5 (§ 4 Absatz 1b),
- 35 km bei Schülern allgemeinbildender Schulen ab Klassenstufe 11, von Schülern berufsbildender Schulen (§ 4 Absatz 1c)
Für die Entfernung ist der kürzeste öffentliche Fußweg entscheidend (§ 3 Absatz 4a)
Verfahren:
- Antragstellung bei der HOGA Schloss Albrechtsberg zu Beginn des Schuljahres.
Anträge erhalten Sie auf unserer Internetseite, im Sekretariat und am 1. Schultag vom Klassenlehrer - Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge in der Verwaltung der HOGA (per Post oder persönlich)
- Prüfung des Antrags durch die HOGA, anhand der o.g. Voraussetzungen.
- Erteilung einer Ablehnung bzw. Genehmigung. Bei Schülern der Klassen 5 bis 10 behält die Genehmigung eine Gültigkeit bis zum Ende der 10. Klasse. Ausschlaggebend für die Genehmigung ist der Posteingang in der HOGA.
- Zum Ende des Schuljahres wird dem Antragsteller ein Abrechnungsformular zugesendet.
- Dieses ist innerhalb von zwei Wochen nach Schuljahresende ausgefüllt und mit Kopie des Bewilligungsbescheids zur Weiterbearbeitung wieder abzugeben.
- Berechnung der Erstattung durch die HOGA und Abgabe der Unterlagen beim Schulverwaltungsamt Dresden bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres
- Prüfung der Unterlagen und Berechnung durch das Schulverwaltungsamt und Überweisung der Erstattung an die HOGA Schloss Albrechtsberg
- Überweisung der jeweiligen Erstattung durch die HOGA an die Antragsteller.
Dies ist zu beachten:
Fahrkarten:
Für Fahrten innerhalb des Verkehrverbundes Oberelbe brauchen keine Fahrkarten gesammelt werden. Dagegen sind Fahrten außerhalb des Verkehrverbundes Oberelbe durch original Fahrkarten nachzuweisen.
Änderungen:
Alle Änderungen zum Antrag sind schriftlich mitzuteilen, z.B. Adressänderung, Namensänderungen des Schülers bzw. des Antragstellers, Einkommen des Schülers…
Bei einer entsprechenden Mitteilung erhalten Sie einen Änderungsbescheid innerhalb von 3 Wochen! Sollten Sie keinen Änderungsbescheid erhalten fragen Sie bitte nach!
Genehmigung:
Eine Genehmigung erlischt bei Schulentlassung, Schulwechsel, Wechsel von Klasse 4 nach 5, Wechsel von Klasse 10 nach 11, bei Wohnungswechsel, und bei Wegfall eines entscheidungsbegründenden Ausnahmetatbestandes
Erstattung:
Eine Erstattung erfolgt nach Ende des Schuljahres aufgrund des fristgerecht eingereichten Auszahlungsantrags (§11 Absatz 1). Eine zeitliche Frist für die Auszahlung gibt es nicht und richtet sich nach der Bearbeitungsdauer der HOGA und des Schulverwaltungsamtes Dresden.
Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten beträgt maximal 50 % des preisgünstigsten Tarifes, jedoch nicht mehr als den hierfür genehmigten Höchstbetrag (§ 8 Absatz 2a)
Sonstiges:
Die der HOGA entstehenden Kosten für die Bearbeitung, Verwaltung und Erstattung der Schülerbeförderungskosten, gehen zu eigenen Lasten und werden nicht durch das Schulverwaltungsamtes Dresden ersetzt.
Deswegen versuchen wir die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dadurch werden gewisse Unterlagen über die Schüler an die Antragsteller weiter gegeben. Zudem erhält der Antragsteller auch keine gesonderte Mitteilung über die Höhe und den Zeitpunkt der Erstattung.
Für Fragen, Hinweise und Information steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Wiedemann gerne zur Verfügung!














































